Die Sozien sind vor allen Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt.
Zudem liegt eine Zulassung des Rechtsanwaltes Splett als anwaltliche Gütestelle gemäß § 6 Abs.2 S.1 LSchlG vor.
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überörtlichen Rechtsanwaltssozietät
Kiel / Maasholm
A. Splett & S. Braune