Erstberatung

Wir beraten Sie gerne vor Abschluss eines Vertrages über die Anforderungen an den Inhalt des Vertrages aber auch nach einem Vertragsabschluss über die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen und die Möglichkeiten einer Vertragbeendigung etc.

Wir beraten Sie gerne in erbrechtlichen Angelegenheiten wie etwa bei der Erstellung Ihres Testamentes oder der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche etc.

Wir beraten Sie gerne vor und nach der Eheschließung bezüglich der Rechtsfolgen der Eheschließung, gern auch nur online oder telefonisch. Unsere Beratungsthemen sind beispielsweise:

– die Durchführung der Scheidung (ein gemeinsamer Anwalt oder zwei Anwälte) 

– die güterrechtlichen Folgen der Ehe

– die Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse

– der gemeinsame Hausraut

– die Ehewohnung

– der Trennungs- und der nacheheliche Unterhalt

– der Kindesunterhalt

– der Versorgungsausgleich

– der Zugewinnausgleich

– die ehebedingten Zuwendungen etc.